3. März 2023
Metropol, Zürich oder Onlineteilnahme

 

Meldepflicht von Datenschutzvorfällen

Mit der zunehmenden Digitalisierung steigen die Datenschutzvorfälle kontinuierlich an. Im Kanton Zürich gilt seit dem 1. Juni 2020 eine Meldepflicht. Die kantonale Verwaltung, die Gemeinden sowie die übrigen Behörden des Kantons Zürich sind verpflichtet Datenschutzvorfälle der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich zu melden. Bei den öffentlichen Organen stellen sich erfahrungsgemäss folgende Fragen zur Meldepflicht: Was ist ein Datenschutzvorfall? Wann muss ein Datenschutzvorfall gemeldet werden? Wer muss den Datenschutzvorfall melden? Wie muss ein Datenschutzvorfall gemeldet werden? Innerhalb welcher Frist muss ein Datenschutzvorfall gemeldet werden? Müssen die betroffenen Personen informiert werden? Welches waren Datenschutzvorfälle, welche seit der Meldepflicht durch den DSB bearbeitet wurden? Das Referat wird diese Fragen beantworten und die Erfahrungen einer Datenschutzschutzbehörde aufzeigen.   
 

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